Darf eine Vertreter*in an meiner Haustür klingeln?
Ja, leider schon.
Wer kennt es nicht?
Es klingelt an der Tür und eine fremde Person versucht, mir ein Produkt oder eine Dienstleistung aufzudrängen.
Gemäß § 7 UWG sind allgemeine Haustürgeschäfte gesetzlich nicht verboten.
Es sei denn, ich werde unangebracht seitens der Vertreter*in belästigt.
Darf eine Vertreter*in mein Treppenhaus betreten?
Bedauerlicherweise müssen wir diese Frage auch mit einem ganz klaren Ja beantworten.
Vertreter*innen betätigen meist alle Klingeln.
Dies ist nicht illegal und sobald eine Person die Tür öffnet, ist die Vertreter*in befugt, das Treppenhaus zu betreten.
Leider kann ich mich nicht vor diesem Problem schützen.
Es ist nur illegal, wenn sich die Mieter*in /Eigentümer*in belästigt fühlen z.B. wenn die Klingel sehr oft betätigt wird.
Wie gehe ich am besten mit Vertreter*innen an der Tür um?
- im besten Fall öffne ich die Tür gar nicht, wenn mir die Person unbekannt ist, ggf. stelle ich die Klingel ab, falls die Person hartnäckig klingelt.
- Für den Fall, dass ich die Tür öffnen möchte, ist es völlig legitim, das Gespräch jederzeit dankend abzulehnen und die Tür wieder zuschließen.
- Sollte ich mich für das Thema interessieren, lasse ich mir unbedingt detailliertes Informationsmaterial aushändigen. Vertrauenswürdige Firmen stimmen diesem Vorgehen zu und geben den Kunden*innen ausreichend Zeit, das Haustürgeschäft zu überdenken.
- Ich überprüfe die Anbieter*in im Internet auf negative Erfahrungsberichte oder Warnungen von Betrugsfällen.
- Besitzt die Internetseite ein akzeptables Impressum (Name, Anschrift, Rechtsform und Kontaktdaten sind die Mindestangaben)?
- Ich prüfe weitere Angebote von Konkurrenzunternehmen.
- Kommt die Person mir verdächtig vor, lasse ich mir im Zweifel einen Firmenausweis zeigen oder kontaktiere das Unternehmen oder die Institution, und erfrage, ob momentan Haustürbesuche durchgeführt werden.
- Ich lasse keine fremde Person in meine Wohnung, erst recht nicht, wenn es sich um einen Erstkontakt handelt.
- Für den Fall, dass ich doch etwas unterschreibe, habe ich für alle Türgeschäfte ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Betrügerische Maschen von „Vertreter*innen “
Haustür-Betrüger*innen haben meistens das Ziel, sich Zutritt zu den Wohnungen ihrer Opfer zu verschaffen, um dort nach Wertsachen zu suchen.
Die Betrüger*innen geben sich meistens als Handwerker*innen, Polizisten*innen, Hilfsbedürftige oder Amtspersonen aus. Betrüger*innen versuchen ihre Opfer zum Abschluss eines Abonnements oder einer Spende zu drängen.
Wie kann ich mich vor betrügerischen Maschen schützen?
- Ich schätze die Besucher*innen durch den Türspion ein und öffne die Tür nur mit gesperrtem Riegel.
- Ich lasse nur Fremde in meine Wohnung, sofern eine Person meines Vertrauens anwesend ist.
- Bei aufdringlichen Verhalten wehre ich mich energisch und rufe im schlimmsten Fall um Hilfe.
- Wenn sich eine fremde Person als Amtsperson ausgibt, verlange ich grundsätzlich einen Dienstausweis und überprüfe diesen sorgfältig.
- Bei Unstimmigkeiten rufe ich die entsprechende Institution an und vergewissere mich, dass diese Person eine Mitarbeiter*in ist (die Telefonnummer recherchiere ich persönlich).
- Ich nehme keine Pakete für Nachbarn an, die von den Lieferanten in das Haus getragen werden müssen. Ich wechsle niemals Geld an der Haustür!
Von persönlichen Beratungen kann ich grundsätzlich profitieren
Eine passende Berater*in zu finden, die meine Interessen vertritt ist allerdings häufig eine Herausforderung, da viele Berater*innen nur im eigenen Interesse handeln. Sobald ich mich für ein Produkt oder eine Dienstleistung entscheide, ist eine persönliche Beratung auf jedem Fall empfehlenswert, weil sie folgende Vorteile mit sich bringt.
Eine individuelle Betreuung ermöglicht mir eine direkte Ansprechbarkeit und eine fachkundige Beratung. Dadurch kann ich überprüfen, ob meine Bedürfnisse mit meinen finanziellen Möglichkeiten übereinstimmen.
Ein persönlicher Kontakt ist eine Basis für ein gutes Vertrauensverhältnis, denn auch nach einem Vertragsabschluss sollte der Kundendienst fortgesetzt werden.
Bei guten Berater*innen ist der Vertragsabschluss nicht das Ende der Geschäftsbeziehung, sondern der Beginn.
Eine vertrauenswürdige Geschäftsbeziehung ermöglicht mir eine schnelle Kontaktaufnahme bei bestimmten Anliegen oder Reklamationen.